Hessen Mikroliquidität

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Das Land Hessen hat gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein weiteres Hilfsprogramm speziell für Kleinunternehmen, die auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, auf die Beine gestellt.

Von Freitag, den 3. April 2020, an können hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten den neuen Direktkredit Hessen-Mikroliquidität beantragen. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbständige. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet. Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr. Die Antragstellung wird elektronisch ab Freitag, den 03.04.2020 möglich sein. Alle benötigten Unterlagen sowie Informationen zur Antragstellung stehen ebenfalls ab morgen Freitag, den 03.04.2020 auf der WIBank-Seite bereit.

Schon jetzt finden Sie hier Details zum neuen Programm: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

Sie können den Antrag direkt an die WI-Bank stellen oder über die TIGZ GmbH als langjährigem Kooperationspartner der WI-Bank gehen. Das Hausbankprinzip ist in diesem Fall ausgesetzt.

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