Prävention
Um Dein Team gesund zu erhalten, ist es am wichtigsten, Deine MitarbeiterInnen über das Corona-Virus, seine Ansteckungswege und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu informieren.
Hilfreiche Informationen und auch Merkblätter/Infografiken zum Ausdrucken findest Du u.a. bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA und dem Robert Koch Institut. Beobachte die Entwicklung und gebe neue Erkenntnisse regelmäßig an Deine MitarbeiterInnen weiter.
Du bist aufgrund Deiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, neben der Information auch konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Ansteckungsrisiko innerhalb Deines Betriebes so gering wie möglich zu halten.
Schutzmaßnahmen gegen Corona-Virus Ansteckung
Die Schutzmaßnahmen, um sich nicht mit dem Corona-Virus oder auch anderen Erkältungsviren/Bakterien anzustecken, sind ganz allgemein:
- beim Niesen und Husten dreht man sich von seinem Gegenüber weg und niest/hustet idealer Weise in ein Einmaltaschentuch, das man dann entsorgt – notfalls in die Armbeuge, nicht die Hand niesen/husten
- regelmäßig Hände mindestens 30 Sekunden mit viel Seife waschen – gerade auch zwischen den Fingern und auch die Nägel sauber halten (Tipp von @melbastoffkreation: singe im Kopf 3* das Happy Birthday Lied, dann hast du ausreichend eingeseift;-))
- danach gründlich, am besten mit Papiertüchern, abtrocknen
- idealerweise im Anschluss noch desinfizieren
- Extratipp: regelmäßiges Eincremen erhält die natürliche Schutzschicht der Haut
- nicht mit den Fingern ins Gesicht fassen
- bei Corona sollte man wohl zwischen 2 und 3 Meter Abstand zu hustenden und niesenden Menschen halten
- Taschentücher sollen nach einmaliger Benutzung in einem geschlossenen Behälter entsorgt werden, mindestens in eine eigene Zip-Tüte
- auf Händeschütteln (mit Kunden) verzichten
- Räume und auch Fahrerkabinen von LKWs u. ä. regelmäßig ausgiebig lüften
- häufig berührte Oberflächen, wie etwa Ladentheken, Lenkräder, gemeinschaftliche Arbeitsmittel sollten Deine Mitarbeiter öfter reinigen/desinfizieren
Als Arbeitgeber solltest Du
- statt Handtüchern Papiertücher zum Händetrocknen anbieten und auch diese in einen geschlossenen Behälter entsorgen
- automatische Seifenspender aufstellen
- Mülleimer mit Deckeln oder andere Möglichkeiten anbieten, um konterminierte Taschentücher zu entsorgen
- Hand-Desinfektionsmittel (muss Viruzid sein) anbieten und vorrätig haben – am besten besorgst Du zertifizierte Desinfektionsmittel in der Apotheke (VAH-zertifiziert/gelistet)
- Meetings kurz halten und in gut gelüfteten Räumen durchführen
- ggf. auf Onlinemeetingtools (gibt es auch als HandyApp, z.B. gotomeeting oder Skype) zurückgreifen
- Dienstreisen möglichst einschränken
- erkrankte Mitarbeiter (egal welche Erkrankung) nach Hause schicken…
Wenn Du dich noch intensiver mit der betrieblichen Pandemie-Planung auseinandersetzen möchtest, findest Du hier ein Handbuch des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit hilfreichen Checklisten und Tabellen.
Auch wichtig zu wissen
Sollte einer Deiner Mitarbeiter in Quarantäne geschickt werden, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG §56) Anspruch auf Entschädigungszahlung des Verdienstausfalls. Leider musst zunächst Du Deinem Mitarbeiter die Entschädigungszahlung auszahlen und kannst diese später bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zurückfordern.
In den ersten 6 Wochen bekommt der Mitarbeiter Entschädigungszahlungen in Höhe seines Verdienstausfalls, ab der 7. Woche in Höhe des Krankengeldes.
Ab Montag bis zu den Osterferien werden alle Kitas und Schulen in Hessen geschlossen – dürfen die Eltern bezahlt zu Hause bleiben?
Am Freitag, den 13.03.2020, hat die Landesregierung Hessen beschlossen, zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus alle Kitas und Schulen in Hessen bis auf eine Notversorgung zu schließen.
Auf alle Eltern und Betriebe kommt damit eine große Herausforderung zu, die es zu händeln gilt. Bisher bietet die Regierung hier noch keine finanzielle Unterstützung an.
Das bedeutet, dass es Sache der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ist, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.
Wichtigste Maßnahme: Miteinander reden
Zunächst einmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sein Kind zu betreuen.
Die Ausnahme: Das Kind ist erkrankt, unter 12 Jahren alt und muss (ärztlich bestätigt) betreut werden. Nach § 45 SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeldzahlung für maximal zehn Tage im Jahr für jedes erkrankte, pflegebedürftige Kind unter zwölf Jahren. Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage jährlich.
Es ist aber nicht ratsam in der derzeitigen Situation diese Option zu wählen, da es einerseits als Betrug ausgelegt werden könnte und andererseits vielleicht in den nächsten Tagen von Seiten der Regierung noch Lösungen erarbeitet werden, da so viele durch ihre Entscheidung der Schul- und Kitaschließungen betroffen sind.
Gerade bei Schließung der Kitas musst Du damit rechnen, dass Deine ArbeitnehmerInnen für die Betreuung Ihrer Kinder vermutlich zuhause bleiben müssen.
Besprich mit Ihnen proaktiv, welche Möglichkeiten ihr gemeinsam seht, die Abwesenheit für beide Seiten möglichst verträglich zu gestalten.
Können sich die Eltern die Betreuung teilen, so kann Dein Arbeitnehmer ggf. noch in Teilzeit, idealer Weise in Form von ganzen Tagen seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Für die anderen Tage könnte er
- (unbezahlten) Urlaub nehmen,
- Überstunden abbummeln
- und/oder ein Minusstundenkonto führen, das später wieder aufgefüllt wird.
Das gilt entsprechend für alle, die sich komplett um die Betreuung kümmern müssen.
Darüber hinaus wäre es denkbar, einen Homeoffice-Arbeitsplatz anzubieten oder die Arbeitszeiten zu flexibilisieren. Dies ist aber gerade im Handwerk eine fast unmögliche Option.
Vielleicht kannst Du einen Notmütterdienst organisieren und/oder finanziell unterstützen, Deine Mitarbeiter wechseln sich bei der Betreuung ihrer Kinder ab, bringen ihr Kind mit zur Arbeit…
Tagesmütter sind leider derzeit keine Option, da auch sie schließen müssen.
Schreibe gerne, wie ihr das Handhabt, damit auch andere durch ungewöhnliche Lösungen Wege finden können, die zu ihnen passen.
Ergänzung: In den heutigen (Sonntag) Abendnachrichten hat die Bundesregierung die Arbeitgeber aufgefordert, die Eltern, die wirklich keine Betreuung für ihre Sprösslinge finden können, unter Fortzahlung der Bezüge zumindest für die erste Woche bezahlt freizustellen…
Grundsätzlich bin ich ja auch immer dafür, als Arbeitgeber die ArbeitnehmerInnen in schwierigen Situationen zu unterstützen.
Leider sind derzeit aber gerade kleinere Betriebe, insbesondere aus dem Handwerk, der Gastronomie oder der Reise – und Eventbranche, schon extrem von den Auswirkungen der Coronakrise finanziell betroffen. Umsatzausfälle durch Veranstaltungsabsagen, Kunden, die aus Angst vor Ansteckung oder vor dem, was finanziell durch die Folgen des Corona-Virus noch auf sie zukommt, Aufträge absagen oder verschieben, sind bei den meisten bereits eingetroffen.
Die Regierung müsste schnelle finanzielle Lösungen für die Betreuungsherausforderung finden und nicht die Verschuldung über solche Forderungen noch in die Höhe treiben.
Kurzarbeitergeld
Solltest Du deine Mitarbeiter aufgrund der Folgen von Corona nicht mehr ausreichend beschäftigen können, gibt es die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Bis Anfang April will die Bundesregierung die Antragsstellung vereinfachen und auch die Grenzen senken, ab denen Du Kurzarbeitergeld beantragen kannst. Ausführliche Informationen findest Du bei der Arbeitsagentur.
Bei Betriebsschließung musst du als Arbeitgeber die Vergütung weiterzahlen
Solltest Du deinen Betrieb aufgrund einer Naturkatastrophe oder Epidemie schließen müssen, die ArbeitnehmerInnen aber ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, bist Du zur Weiterzahlung der Bezüge verpflichtet.
Dies ist derzeit sicherlich das größte finanzielle Risiko, dem Du ausgesetzt bist.
Um diese Zeit zu überbrücken hat die Bundesregierung ein finanzielles Schutzschild in Form von Kreditvergabe geschnürt, das du auch als kleineres Unternehmen in Anspruch nehmen kannst. Eine Übersicht der Möglichkeiten findest Du beim BMWI, die möglichen Fördertöpfe sind bei der WI-Bank zusammengestellt.
Ich hoffe, Dir hiermit einige Hilfe zusammengestellt zu haben, damit Du dich nicht selbst durch den Dschungel des Regelungen durchkämpfen musst.
Selbstverständlich kann dieser Beitrag keine Rechtsberatung sein und beruht auf meinen Recherchen am Samstag, den 14.03.2020. Er erhebt auch keinen Anspruch an Vollständigkeit.
Wenn sich Änderungen ergeben, werde ich diese schnellstmöglich mit Dir teilen.
Bleib gesund und vor allem in kontinuierlichem Austausch mit Deinen MitarbeiterInnen. Nur gemeinsam werdet ihr diese außergewöhnliche Krise gut meistern.